Unterstützung der Aufgaben der Frauenbeauftragten

Frauenbeauftragte des Fachbereichs Rechtswissenschaft (Prof. Paulina Jo Pesch)

Ihre Aufgaben

Ich suche eine studentische Hilfskraft (d/w/m) zur Unterstützung meiner Tätigkeit als Frauenbeauftragte des Fachbereichs Rechtswissenschaft.

Die Tätigkeit umfasst organisatorisch-administrative Aufgaben (z. B. im Zusammenhang mit der Koordination der Kommission zur Vergabe der Fakultätsfrauenpreise oder mit besonderen Veranstaltungsangeboten). Sie umfasst weiterhin auch inhaltliche Arbeiten wie Rechercheaufgaben im Hinblick auf einschlägige Rechtsgrundlagen oder tatsächlichen Fragen.

Voraussetzung für die Stelle sind nachgewiesene juristische Grundkenntnisse (i. d. R. ab dem dritten Semester, bei guten Bewerber:innen aber auch in früheren Studienphasen) und Interesse an Gleichstellungsbelangen.

Die Stelle besteht zwar unabhängig von den anderen Aufgaben der Juniorprofessur, vorgesehen ist aber eine Einbindung in das Team der Juniorprofessur. Hierdurch soll ein Einblick hinter die Kulissen der Universität und in die wissenschaftlichen und organisatorischen Arbeiten im Rahmen der Juniorprofessur ermöglicht werden, sodass die Tätigkeit auch der persönlichen akademischen Entwicklung zugute kommen kann.

Ich lege wert auf ein diverses Team und faire Arbeitsbedingungen und gehe deshalb gern auf besondere Bedürfnisse (z. B. von Eltern, Neurodivergenten, Schwerbehinderten usf.) ein. Im Sinne der Gleichstellung ermutige ich Frauen und andere von struktureller Diskriminierung Betroffene ausdrücklich, sich zu bewerben.

Für Rückfragen bin ich jederzeit ansprechbar – paulina.pesch@fau.de – und fürs Teilen äußerst dankbar.

Ihr Profil

Notwendige Qualifikationen:

Nachgewiesene juristische Grundkenntnisse (i. d. R. angenommen ab dem 3. Semester, aber bei guten Bewerber*innen auch in früheren Studienphasen) und Interesse an Gleichstellungsbelangen.

Anmerkung

Für alle Stellenausschreibungen gilt: Die Friedrich-Alexander-Universität fördert die berufliche Gleichstellung der Frauen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, wenn die ausgeschriebene Stelle sich für Schwerbehinderte eignet. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung unter dem Punkt "Bemerkungen".

Bei Wunsch der Bewerberin, des Bewerbers, kann die Gleichstellungsbeauftragte zum Bewerbungsgespräch hinzugezogen werden, ohne dass der Bewerberin, dem Bewerber dadurch Nachteile entstehen.

Ausgeschriebene Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, es sei denn, im Ausschreibungstext erfolgt ein anderweitiger Hinweis.

Veröffentlichungsdatum: 02.12.2024, Posteransicht