zwei künstlerisch-pädagogische Stellen (LfbA) (m/w/d) für Gesang in Teilzeit (50%)
Am Lehrstuhl für Musikpädagogik und -didaktik sind zum 01.10.2024 zwei künstlerisch-pädagogische Stellen (LfbA) (m/w/d) für Gesang in Teilzeit (50%) zu besetzen. Die Stellen sind unbefristet.
Ihre Aufgaben
- Künstlerisch-pädagogischer Unterricht im Umfang von 9 SWS im Bereich Gesang unter Berücksichtigung von Anrechnungsfaktoren gemäß LUFV
- Eigenverantwortliche Übernahme von Organisations- und Supervisionsaufgaben im künstlerischen Lehrbereich
- Eigenverantwortliche Übernahme von Aufgaben in der Unterrichtskoordination des Lehrstuhls
- Mitwirkung in der Unterrichts- und Studienplanentwicklung
- Mitwirkung in Prüfungen und Eignungsprüfungen
- Mitwirkung in Veranstaltungen des Lehrstuhls (z.B. Konzerte oder Fortbildungen)
- Mitwirkung in der Studienberatung
Ihr Profil
Notwendige Qualifikationen:
- ENTWEDER Promotion in Musikpädagogik oder Musikwissenschaft
ODER 2. Staatsexamen mit Fach Musik
ODER einschlägiges Studium an einer Kunsthochschule (min. 8 Semester) und einschlägige dreijährige hauptberufliche Praxiserfahrung
- Ein für die Tätigkeit einschlägiger Studienabschluss
- Einschlägige Lehrerfahrung in Gesangsunterricht
- Gute Kommunikationsfähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team
- Organisationsfähigkeit
Wünschenswerte Qualifikationen:
- Unterrichtserfahrung an allgemeinbildenden Schulen
- Stilistische Breite in der künstlerischen Lehre
Stellenzusatz
Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich am 30.07.2024 statt.
Anmerkung
Für alle Stellenausschreibungen gilt: Die Friedrich-Alexander-Universität fördert die berufliche Gleichstellung der Frauen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, wenn die ausgeschriebene Stelle sich für Schwerbehinderte eignet. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung unter dem Punkt "Bemerkungen".
Bei Wunsch der Bewerberin, des Bewerbers, kann die Gleichstellungsbeauftragte zum Bewerbungsgespräch hinzugezogen werden, ohne dass der Bewerberin, dem Bewerber dadurch Nachteile entstehen.
Ausgeschriebene Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, es sei denn, im Ausschreibungstext erfolgt ein anderweitiger Hinweis.
Veröffentlichungsdatum: 27.06.2024, Posteransicht